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Unabhängige Hilfe bei Pflegegrad, Gutachten und Pflegeberatung

Wolfgang Müller ist zertifizierter Pflegesachverständiger und examinierte Pflegefachkraft. Seit 1995 begleitet B-I-S Pflegebedürftige und ihre Familien. Wir erklären verständlich, was Ihnen zusteht, und erstellen Gutachten auch für Gerichte und Versicherungen.
Beratungsbesuche in Baden-Württemberg und Bayern, nach Absprache Gutachten bundesweit möglich.

Wolfgang Müller
Wolfgang Müller, Inhaber gemeinsam mit Martina Müller
Seit 1995mehrere tausend Familien in ganz Deutschland beraten
Zertifiziertnach DIN EN ISO/IEC 17024, gültig bis 06/2028
Alle Pflegekassenzugelassen für Beratungseinsätze
GelistetLandespflegekammer RLP, Pflegekammer NRW, VdPB Bayern

Wobei wir Ihnen helfen

Wir erstellen Gutachten und beraten zu allen Themen rund um die Pflegeversicherung.

Pflegegutachten

Gutachten zum Pflegegrad (SGB XI), zur häuslichen Krankenpflege (SGB V), für Berufsgenossenschaften (SGB VII) und zum Pflegeaufwand bei Schadensersatz. Prüfung vorhandener Gutachten.

Mehr zu Gutachten

Beratungsbesuch für Pflegegeld

Der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI für alle, die Pflegegeld erhalten. Für alle Pflegekassen.

Mehr zu Beratungsbesuchen

Pflegeberatung

Neutrale Beratung nach § 7a SGB XI in Ihrem häuslichen Umfeld: Leistungen der Pflegekasse, Hilfsmittel, Umbau der Wohnung. Die Pflegekassen sind verpflichtet, Beratungstermine anzubieten.

Zur Beratung

Vorsorge und Anträge

Hilfe bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, beim Schwerbehindertenausweis und beim Landespflegegeld Bayern.

Zu Ratgeber & Downloads

Für wen wir arbeiten

Pflegebedürftige und Angehörige

  • Pflegegrad zu niedrig? Wir prüfen das Gutachten und helfen beim Widerspruch.
  • Beratungsbesuch nach § 37 SGB XI
  • Vor Ort in Baden-Württemberg und Bayern, darüber hinaus auf Anfrage

Gerichte, Anwälte, Versicherungen

  • Gutachten zu Pflegebedürftigkeit und Pflegeaufwand
  • Sachverständiger der Landespflegekammer RLP, der Pflegekammer NRW und der VdPB
  • Elektronisches Postfach (ePO / EGVP) vorhanden

So läuft ein Gutachten ab

1Sie rufen an oder wir erhalten den Auftrag durch die Krankenkasse etc.Wir besprechen Ihre Situation und was Sie brauchen. Das Erstgespräch ist kostenlos.
2Wir kommen zu IhnenBegutachtung in Ihrer gewohnten Umgebung (Zuhause oder im Pflegeheim) mit Erhebung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes. In Ruhe und mit Zeit für Fragen. Grundlage: aktuelle Richtlinien.
3GutachtenDer jeweilige Auftraggeber erhält das Gutachten schriftlich und verständlich.

Gut zu wissen: Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei einem Widerspruch. Ist ein Widerspruch erfolgreich, muss die Pflegekasse die Kosten für das Gutachten erstatten (§ 63 Abs. 1 SGB X).

Pflegegrade auf einen Blick

Der Pflegegrad richtet sich nach Punkten aus der Begutachtung. Je weniger ein Mensch selbstständig ist, desto mehr Punkte.

Grad 112,5 bis unter 27 Punkte
Grad 227 bis unter 47,5 Punkte
Grad 347,5 bis unter 70 Punkte
Grad 470 bis unter 90 Punkte
Grad 590 bis 100 Punkte
Mehr im Ratgeber: Pflegegrade einfach erklärt
Wolfgang Müller

„Jeder Fall ist anders. Uns ist wichtig, jeden Menschen und jede Familie einzeln zu betrachten, mit ihren Sorgen und Fragen.“

Wolfgang und Martina Müller, Inhaber der B-I-S OHG. Wolfgang Müller ist examinierte Pflegefachkraft, Pflegeberater, Palliative Care, Beatmungspflege.

Euro-Zert Personenzertifizierung DGuSV Geprüfter Sachverständiger BDSF Mitglied BVFS
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