Pflegegeld bei Kombileistung

Nimmt die pflegebedürftige Person die Sachleistungen gem. § 36 SGB XI nur teilweise in Anspruch genommen, erhält diese auch ein anteiliges Pflegegeld im Sinne des § 37 SGB XI. Das Pflegegeld reduziert sich um den Prozentsatz, zu dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat. Nachfolgend können Sie berechnen, wie viel Pflegegeld Sie nach Inanspruchnahme eines Pflegedienstes erhalten: