Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung

gültig ab 09.03.2020

https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3109/HeilM-RL_2023-01-19_iK-2023-04-12.pdf

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Neue Richtlinie über die Verordnung von Heilmittel in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL)

Die Richtlinie über die Verordnung von Heilmittel wurde vom Gemeinsamen Bundeszuschuss überarbeitet und soll zum 12.04.2023 in Kraft treten

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-4850/2019-09-19_HeilM-RL_Lesehilfe.pdf

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Verordnung häusliche Krankenpflege – hier Intensivpflege zu Hause –

Bei Intensivpflege zu Hause können von den vom Arzt verordneten 24 Stunden folgende pauschale Minutenwerte abgezogen werden:

Pflegegrad 2                         37 Minuten / Tag

Pflegegrad 3                        76 Minuten / Tag

Pflegegrad 4                      104 Minuten / Tag

Pflegegrad 5                      141 Minuten / Tag

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/richtlinien__vereinbarungen__formulare/rahmenvertraege__richlinien_und_bundesempfehlungen/2017_Pflege-Kostenabgrenzungs_Rie_Li_17Abs1bSGBXI.pdf

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Fahrkosten zu einem Facharzt

§ 60 Fahrkosten SGB V

Die Krankenkasse übernimmt nach den Absätzen 2 und 3 die Kosten für Fahrten einschließlich der Transporte nach § 133 (Fahrkosten), wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall. Die Übernahme von Fahrkosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung erfolgt nur nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.

Wichtig:

Für Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung gilt die Genehmigung nach Satz 4 als erteilt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  1. ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“,
  2. eine Einstufung gemäß § 15 des Elften Buches in den Pflegegrad 3, 4 oder 5,
  3. bei Einstufung in den Pflegegrad 3 zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität,  oder
  4. bis zum 31. Dezember 2016 eine Einstufung in die Pflegestufe 2 gemäß § 15 des Elften Buches in der am31. Dezember 2016 geltenden Fassung und seit dem 1. Januar 2017 mindestens eine      Einstufung in den Pflegegrad 3

https://www.kbv.de/media/sp/Muster_4_Web.pdf

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Zahnarztbesuch zu Hause als Kassenleistung

Seit 01.04.2013 übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Hausbesuch durch Zahnärzte, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Die Versicherten erhalten Leistungen der Pflegeversicherung oder
  2. Die VN erhalten Eingliederungshilfe oder
  3. Die VN sind in ihrer Kognition sehr stark eingeschränkt

https://www.zahnarzt-arztsuche.de/rubrik/zahnarzt-hausbesuche

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Arzneimitteldatenbank nun öffentlich zugänglich

Ab sofort kann jeder selber in der europäischen Datenbank „unerwünschter Arzneimittelwirkung“ (Abkürzung UAW) recherchieren.

http://www.adrreports.eu/de/index.html

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Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung

SGB XII  /  § 41a Vorübergehender Auslandsaufenthalt

Leistungsberechtigte, die sich länger als vier Wochen ununterbrochen im Ausland aufhalten, erhalten nach Ablauf der vierten Woche bis zu ihrer nachgewiesenen Rückkehr ins Inland keine Leistungen.

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